ÖVV verlangt Strafregisterbescheinigungen von allen TrainerInnen
Der Österreichische Volleyball Verband (ÖVV) hat im Kampf gegen sexualisierte Gewalt den nächsten Schritt gesetzt und verlangt nun von sämtlichen Trainerinnen und Trainern, die beim ÖVV um eine Lizenz ansuchen eine Strafregisterbescheinigung (Kinder- und Jugendfürsorge). Bislang galt diese Maßnahme für Auswahl-TrainerInnen des Verbandes, jetzt wird sie auf sämtliche ÖVV-TrainerInnen-Lizenzen ausgeweitet.
ÖVV-Sportdirektor Gottfried Rath-Zobernig: „Das Thema Prävention Sexualisierter Gewalt gehört laufend thematisiert, deshalb war es auch gut, dass es vergangene Woche beim Sport Austria Summit behandelt worden ist. Sexualisierte Gewalt muss offen angesprochen werden, da darf nichts unter den Teppich gekehrt werden. Selbiges gilt auch für Themen wie Fairplay oder Anti-Doping. Im Rahmen der Good Governance-Politik des ÖVV gibt es dafür schon seit einigen Jahren einen Maßnahmenplan. Diesen haben wir nun um den nächsten Schritt erweitert, indem wir mit dieser Saison von allen Trainerinnen und Trainern, die eine ÖVV-Lizenz beantragen, eine Strafregisterbescheinigung (Kinder- und Jugendfürsorge) verlangen. Viele Studien zeigen uns, dass das ein wichtiger Punkt im Kampf gegen sexualisierte Gewalt ist, weil er für potentielle Täterinnen und Täter eine weitere Hürde darstellt.“
(ÖVV)