Neue Covid-Verordnung ab 3. November
Die neuen Maßnahmen der Bundesregierung im Kampf gegen das Coronavirus treffen auch den Sport. Vor allem Breiten- und Amateursport, und hier Indoor- und Kontaktsport, sind besonders betroffen. Die Maßnahmen treten am 3. November in Kraft. Weiter möglich ist Spitzensport (ohne Publikum). Die Denizbank AG VL Women & Men, Nationalteams Elite und Nachwuchs sowie Akademien/Leistungszentren dürfen weiter ihren Betrieb aufrechterhalten.
Hier die wichtigsten Eckpunkte der ab 3.11. 2020 geltenden COVID-19-Verordnung für den Sport:
- Kein Kontaktsport mehr möglich (ausgenommen Spitzensport)
- Sport nur noch outdoor möglich (ausgenommen Spitzensport)
- Keine Veranstaltungen (Wettkampf, Training, Kurs, Gruppe…) möglich (ausgenommen Spitzensport und max. 6 Personen zzgl. deren Kinder/Minderjähriger aus max. 2 Haushalten)
- Kein Gastro-/Kantinenbetrieb
- Anti-Gen-Test zulässig