Corona-Update und Empfehlungen zur aktuellen Verordnung für den Sport
Seit 1. Mai gelten auf Basis des am 30. April veröffentlichten Erlasses der Bundesregierung neue Vorgaben im Hinblick auf die Sportausübung.
Nach Rücksprache mit dem Ministerium kann der ÖVV bestätigen, dass der am 28.04. in Aussicht gestellte Ablauf grundsätzlich bestehen bleibt. In jedem Fall sind alle Beschränkungen des Erlasses sowie die Handlungsempfehlungen von Sport Austria (BSO) einzuhalten.
Folgende Empfehlungen wurden auf Anfrage vom Sportministerium bestätigt:
- Konditionstraining (z.B. Ausdauer, Kraft, Stabilisierungsübungen, etc.) im öffentlichen Raum (Parks, Wald, usw.) und auf nicht öffentlichen Sportstätten im Freien (z.B. Freiplatz eines Sportzentrums, sofern vom Betreiber bereits geöffnet) ist seit 1. Mai erlaubt. Kein Körperkontakt, max. 10 Personen (inkl. TrainerIn), empfohlener Mindestabstand zwei Meter.
- Sportartspezifisches Training (z.B. Servicetraining, Zuspielübungen, etc.) im öffentlichen Raum und auf nicht öffentlichen Sportstätten im Freien voraussichtlich ab 15. Mai. Detaillierte Handlungsempfehlungen und unter welchen Einschränkungen Training möglich ist, werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Unter welchen Voraussetzungen und Einschränkungen sportartspezifisches Training ab 15. Mai wieder erlaubt werden kann, ist Gegenstand von Abstimmungen mit dem Sportministerium und abhängig von dem bis zu diesem Zeitpunkt zu erwartenden Erlass des Ministeriums.