Bekanntgabe zur AVL Men Relegation

  • 10. April 2017

Der Österreichische Volleyball Verband gibt folgendes bekannt:

Die Spiele der AVL Men Relegation im Modus „best of three“ lauten

· VBC TLC Weiz – VCU Wiener Neustadt
· Union VBC Steyr – UVC Weberzeile Ried im Innkreis

Die Mannschaft „Hypo Tirol Volleyballteam/2“ ist nicht zur Teilnahme an der AVL Men Relegation berechtigt. Der ÖVV schließt sich damit dem Einwand des Obmanns von UVC Weberzeile Ried im Innkreis, Dr. Wolfgang Puttinger, in seiner nachstehenden Expertise an. Dies entspricht auch der Rechtsmeinung von Mag. Alexander Wojakow:

Art. 3.1.2. der Wettspielordnung besagt:

„Die Ausschreibung hat zu enthalten:“
……

d. die Einteilung des Bewerbes in Bewerbsstufen und Ligen; für jede Bewerbsstufe kann auch eine abgesonderte Ausschreibung mit nur für diese geltenden Bestimmungen erfolgen……

h. den Auf- und Abstieg in höhere bzw. niedrigere Bewerbsstufen“

Damit ist klar geregelt, dass mit dem Ausdruck „Bewerbsstufen“ eine Über- und Unterordnung „Auf-und Abstieg“ hergestellt werden soll.

Der Art. 4.4.1 der Ausschreibung legt fest:

„Die 1.BL ist in folgende Phasen gegliedert:“
a. 1. Bewerbsphase
• AVL Men/Women Grunddurchgang

b. 2. Bewerbsphase
• AVL Men/Women Meister-Play-off
• AVL Men/Women Hoffnungsrunde

c. 3. Bewerbsphase
• AVL Men/Women Relegation

Phasen sind keine Über- oder Unterordnungen, sondern Zeiträume innerhalb eines Bewerbes. Sie stellen auch keine „Auf- oder Abstiegsregeln“ dar. Sie sind daher schon rein begrifflich keine Stufenordnung. Mit „Bewerbsstufe“ kann daher nur die Über- und Unterordnung 1 BL bzw . BL gemeint sein und niemals die Bewerbsphase „Relegation“.

UND GANZ BESONDERS:

Der Art. 4.4.2.2 der Ausschreibung legt fest:

„AVL 2. Liga Meisterrunde:“
8 (acht) Mannschaften spielen in einer Hin- und Rückrunde „Jeder gegen jeden“, wobei die Ergebnisse der Mannschaften untereinander aus den Grunddurchgängen mitgenommen werden.

Der Sieger ist Meister der 2.BL. Die 1. und 2. platzierten Mannschaften sind für die AVL Men/Women Relegation qualifiziert und zur Teilnahme verpflichtet (Ausnahme: Ausschließungsgrund lt. Art. 2.2, Pkt. m), andernfalls kann der Verein nach Vorstandsbeschluss mit einer Sperre für den Aufstieg in die 1.BL für zwei Saisonen und/oder einer Geldstrafe lt. Art. 9.3.1 belegt werden. Sollte die für die Relegation qualifizierte Mannschaft auf die Teilnahme an dieser verzichten (müssen), erhält automatisch der nächstplatzierte Verein die Möglichkeit zur
Teilnahme.“

Die Bestimmung des Art. 4.4.2.2. ist mehr als eindeutig: Sie legt fest, dass der Art. 2.2.m. („Es dürfen keine 2 Mannschaften eines Vereins inklusive ihrer Spielgemeinschaften oder Zweigvereine in der gleichen Bewerbsstufe des Österreichischen Volleyball Verbandes spielen.“) einen AUSSCHLIESSUNGSGRUND für die Teilnahme ab der Relegation darstellt!

Der Klammerausdruck („müssen“) besagt eindeutig, dass eine zweite Mannschaft eines Erstbundesligisten nicht an der Relegation teilnehmen DARF. Das kann nicht anders interpretiert werden. – ÖVV